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Bild #2
Hier wird ein benutzungspflichtiger Radweg für beide Richtungen ausgeschildert, zusätzlich zum vorhandenen, parallel verlaufenden Radfahrstreifen (ebenfalls benutzungspfichtig). Des Weiteren: das Gegenschild an der Albert-Schweitzer-Str. in Bild #4 "widerspricht": der Radweg ist ein Gehweg für Radfahrende frei.

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