Marktstraße - unsinnige Beschilderung und Maßnahmen
Im Juli 2024 - von Radwege-Laatzen, Rüdiger Janecke
Widerspüchliches Schild
Im Februar 2024 war von der Stadtverwaltung Laatzen zugesagt worden, das Schild
"Gemeinsamer Geh- und Radweg in beiden Richtungen"
an der Marktstraße im Bereich der Ausfahrt des Rathausparkplatzes zu entfernen.
Die Begründung von "Radwege-Laatzen.de" dazu war und das insbesondere für den
"Radweg in Gegenrichtung" - also von der Albert-Schweitzer-Str. in Richtung
Marktplatz/ Robert-Koch-Str., d.h. in Richtung Süden:
Zwei benutzungspflichtige Radwege für dieselben Richtungen sind widersprüchlich und es gibt Verwaltungsvorschriften, dass der Verwaltungsakt nichtig ist
(§ 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG), und keine der Benutzungspflichten wirksam angeordnet sind.
Des Weiteren macht es keinen Sinn, dem Radweg (ohne Benutzungspflicht) auf der
östlichen Seite der Marktstraße - also in Richtung Norden - einen
benutzungspflichtigen Radweg auf der anderen Seite zuzuordnen; d.h. einen
zweiten Radweg für dieselbe Richtung. Das auch vor dem Hintergrund, dass in
der Höhe der Arche ein Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) beginnt.
Weitere Schilder zugefügt
Statt das bezeichnete Verkehrsschild zu entfernen, hat die Stadtverwaltung in
etwa 140 m nach diesem Verkehrsschild ein weiteres Schild aufgestellt:
"Gehweg in beiden Richtungen für Radfahrer frei".
Dieses Schild hebt die Benutzungspflicht des vorausgehenden Schildes auf. Die
Radfahrenden haben allerdings keine Möglichkeit, den "Radweg" zu verlassen.
In der Gegenrichtung auf derselben Straßenseite hat die Stadtverwaltung ab der
Albert-Schweitzer-Straße ebenfalls ein Schild
"Gehweg in beiden Richtungen für Radfahrer frei" aufgestellt.
Das passt mit dem Schild "Gemeinsamer Geh- und Radweg in beiden Richtungen"
(Benutzungspflicht) an der Ausfahrt des Rathausparkplatzes überhaupt nicht
zusammen; d.h. auf der einen Seite wird für beide Richtungen Benutzungspflicht
angezeigt, auf der anderen Seite wird den Radfahrenden freigestellt, den
Gehweg zu benutzen. Die Beschilderung ist widersprüchlich und unnötig, da
auf beiden Seiten der Marktstraße in diesem Bereich Wege für Radfahrende
uneingeschränkt bis auf eine Engstelle vorhanden sind.
Für die Zufußgehenden ist es eine unnötige und belastende Einschränkung, hier
sich jetzt mit Radfahrenden auseinanderzusetzen.
Absperrgitter auf dem Radfahrstreifen
Auf den Radfahrstreifen in Richtung Norden ist quer ein Absperrgitter
aufgestellt worden:
Dies stellt eine unnötige Behinderung und auch eine Gefährdung für Radfahrende
dar, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Wie geht es weiter?
Die hier aufgeführten Beschilderungen und Maßnahmen sind teils nicht gemäß
StVO und ergeben keinen Sinn und
stellen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern dar und sollten entfernt
werden.
Man darf gespannt sein, wie und wann sich die Stadtverwaltung dazu entscheidet.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Stadtverwaltung nicht immer
sicher bei der Auslegung von Verkehrsanlagen war und nach externen
Hinweisen teils aufwändige Nachbesserungen vornehmen musste.
Dazu gehörten:
der Doppelzebra
⇒[ hier mehr lesen ]
und die falsche Position von Schildern am Kreisverkehr
⇒[ hier mehr lesen ]
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Die Kartenansicht dazu ⇒[ hier ansehen ].