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Radweg-Projekt in Laatzen und Umgebung

Anmerkungen und Vorschläge des ADFC zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 "Rethener Kirchweg"
primär hinsichtlich des Radverkehrs


Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen, Ergänzungen):
18.10.2018 - Wohnanlage Rethener Kirchweg erhält mehr Abstellmöglchkeiten für Fahrräder ⇒ [mehr lesen ]
14.05.2018 - Erstellung dieses Dokuments


Anfrage der Stadtverwaltung Laatzen
Die Stadtverwaltung Laatzen hatte die ADFC-Ortsgruppe Laatzen in einem Schreiben vom 15.02.2018 um eine Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 "Rethener Kirchweg" gebeten.
Informationen darüber sind über die Stadtverwaltung einsehbar unter:
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 " Rethener Kirchweg" OT Grasdorf):  ⇒[ lesen ].
Eine verkehrstechnische Untersuchung existiert unter:  ⇒[ lesen ].
In diesem Dokument wird der Radverkehr mit 200 Radfahrern am Zähltag im Rethener Kirchweg gezählt.


Anmerkungen und Vorschläge des ADFC
Die ADFC-Ortsgruppe Laatzen hat der Stadtverwaltung Laatzen am 27.03.2018 auf die Anfrage mit einem Schreiben geantwortet

  1. Vorschlag Verkehrsberuhigter Bereich
    Die Fahrbahn des Rethener Kirchwegs ist im Bereich der geplanten Bebauung ca. 4,5 m breit.
    Ein Gehweg ist nur auf der Südseite vorhanden – da wo die Bebauung geplant ist. Die Breite des Gehwegs variiert zwischen 1,5 und 2 Metern.
    Zur Erhöhung der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer wird ein verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325) vorgeschlagen.
    Zur Begründung:
    - Die Straße ist schmal.
    - Die Straße hat nur auf der einen Seite einen Gehweg.
    - Mehr Kinder im Verkehrsgeschehen als vorher, da bisher nur landwirtschaftliche Gebäude.
    - Vermehrter Besucherverkehr - parken nicht nur auf dem Gelände des Bauvorhabens.
    - Verkehr zur/ von der Pflegeeinrichtung.
    - Wartende Kfz vor der Tiefgarageneinfahrt.
  2. Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in den Gebäuden und auch außerhalb
    Anders als bei der Anzahl der Kfz-Stellplätze gibt es keine Vorschriften für die Errichtung von Stellplätzen für Fahrräder. Die ADFC-OG Laatzen schlägt unabhängig davon vor, dass mehr Stellplätze für Fahrräder vorgesehen werden - innerhalb der Gebäude und auch außerhalb.
    Im Fahrradkeller mit der abgeschätzten Größe aus den Unterlagen mit ca. 42 m² können nur ca. 35 Fahrräder abgestellt werden. Grundlage der Berechnung: ca. 1,2 m² für ein Fahrrad (und das ist schon äußerst knapp und alle Räder müssen gut geordnet abgestellt sein. D.h. nicht alle Bewohner (angenommen 145 in 58 Wohnungen) werden ihr Fahrrad im Fahrradkeller abstellen können.
    Dass im geplanten Abstellraum für Fahrräder nicht einmal Platz für ein Fahrrad pro Wohnung sein soll, entspricht nicht dem Gedanken – z.B. auch aus Umweltgründen – den Radverkehr zu steigern.
    Bei zu wenig Platz für Fahrräder besteht die Gefahr, dass Fahrräder ungeordnet und “wild“ überall abgestellt werden. Dies wäre äußerst abträglich für die geplante Wohnanlage.
    Im Außenbereich sind Fahrradabstellmöglichkeiten in der Nähe der Hauseingänge aller Häuser notwendig, um das Fahrrad nach Einkäufen dort entladen zu können und die Wege mit den Einkäufen kurz zu halten und nicht zu einer unnötigen Belastung ausarten zu lassen. Ein Schulkind wird nach der Schule sein Fahrrad auch nicht gleich in den Abstellraum für Fahrräder bringen wollen, wenn es z.B. beabsichtigt, nach der Schule das Fahrrad noch einmal zu benutzen.
    Für den Außenbereich wird vorgeschlagen, Bügel aus Rohren aufzustellen (keine sogenannten “Felgenbrecher“). Ein Verbindungsrohr im mittleren Bereich sorgt dafür, dass auch Kinderfahrräder angeschlossen werden können. Die Region Hannover gibt kostenlos Fahrradbügel ab. Es macht Sinn zu prüfen, ob dies auch für “nicht öffentliche“ Bereiche möglich ist.
  3. Hinweis auf Radfahrer und Rollstuhlfahrer auf der Rampe der Tiefgarage
    Auch hierüber gibt es keine Vorschriften für Bauherren.
    Unabhängig davon wird vorgeschlagen, dass Schilder darauf hinweisen sollen, dass mit Radfahrern, Rollstuhlfahrern und auch Fußgängern auf der Rampe der Tiefgarage gerechnet werden muss. Parkhäuser haben z.B. entsprechende Schilder, wenn Fußgänger die Auf-/ Abfahrten kreuzen.
    Der Kurvenbereich der Rampe der Tiefgarage ist unübersichtlich. Spiegel und Beleuchtung würden hier Sicherheit schaffen. Da sich im Kurvenbereich der Rampe Kfz nicht begegnen können (Breite ca. 2,85 m), wäre eine Begegnung auf der Rampe selbst möglich (Breite ca. 5,3 m). Eine Signalschaltung für den Kurvenbereich wäre sinnvoll. Und darin auch Rollstuhlfahrer und Radfahrer miteinzuschließen.


Anregungen des ADFC als Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 "Rethener Kirchweg"
Nach Sichtung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 "Rethener Kirchweg" hat der ADFC vorgetragen (vollständige "Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ⇒[ hier lesen ]:

Die Abwägung/ der Beschluss zur Anregung des ADFC:
Wertung als Erfolg des ADFC - hier ⇒[ mehr lesen ].


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Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
27.03.2018 - Übergabe der Stellungnahme zur Anfrage der Stadtverwaltung der OG Laatzen per Email. ⇒[ lesen ]

Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):


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