Beschreibung:
Durch ein Gebotsschild "Radweg" (Zeichen 237 bzw. 240) besteht
Radwegbenutzungspflicht an der K266 zwischen Oessele und Gleidingen -
auch sinnvollerweise, da es sich um einen außerörtlichen Bereich
handelt.
Der hier beschriebene Radweg ist ein Zweirichtungs-Radweg und verläuft
auf der südlichen Seite der K266.
Für Radfahrer ist ab westlich der Einmündung Wehmeweg nicht zu erkennen,
dass dieser Radweg als ein solcher existiert.
Radfahrer aus dem Heinrich-Heine-Weg müssen zudem über den unbefestigten
Randsaum fahren,
um den Radweg zu erreichen, bzw. erst einmal auf der K266 fahren, um eine
Auffahrt zum Radweg zu finden.
Gebotsschilder "Radweg" und Auffahrten zum benannten Radweg fehlen auch
bei den Einmündungen von Feldwegen.
Gefahrensituation:
Die Gefahrensituation für den Radfahrer (in Richtung Westen) besteht
darin, dass er den Radweg nicht benutzt, da Schilder und Auffahrten fehlen.
Im außerörtlichen Bereich der K266 besteht die Gefahr, dass der Radfahrer
in zu geringem Abstand mit hoher Geschwindigkeit überholt wird.
Maßnahmen:
Es sind fehlende Schilder aufzustellen und Auffahrten zu den Radwegen zu
erstellen.