Radfahrende dürfen die Fahrbahn benutzen (kein Benutzungszwang des Gehwegs für Radfahrende frei). Damit die Lichtsignalanlage auf der Dreiecksinsel direkt erreicht werden kann und nicht die Fahrbahn im Freien Rechtsabbieger selbst gequert werden muss, macht es Sinn, dass im Freien Rechtsabbieger ganz links gefahren wird. Oder es müsste per U-Turn umständlich auf den Gehweg (Radf. frei) zurückgekehrt werden. Das zeigt, wie wenig daran gedacht wurde, dass Radfahrende die Fahrbahn nutzen dürfen. Für Radfahrende aus Laatzen-Mitte, die auf der Fahrbahn fahren wollen, wird es noch kompizierter - siehe nächstes Bild. |
vor
|