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08.01.26
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Radwege-Laatzen meldet der Stadtverwaltung Laatzen, dass
der Radweg (Hochbordradweg) an der
Marktstr. vom Marktplatz bis zum Kreisel Wülferoder Str. nicht geräumt ist.
Es heißt, Anlieger müssen auch die Radwege von Schnee und Eis räumen.
Dieser Radweg ist außergewöhnlich angelegt und nimmt deshalb eine
Sonderstellung ein. Er ist vom Gehweg durch niedriges Buschwerk
getrennt. Der Radweg wird deshalb auch als Gehweg von den Kfz-Parkplätzen
nicht nur gequert, sondern über mehrere 10 Meter in Längsrichtung genutzt
(werden müssen). Der Radweg ist (deshalb auch?) breiter, als er sein müsste.
Ggf. wird dieser Radweg "mit Gehweg" aus den vorgenannten Gründen von den
Anliegern nicht unbedingt als durch sie kehrpflichtig betrachtet. Und sieht die Stadt in ihrer Pflicht.
Tatsächlich ist die Marktstr. nach ihrem Umbau von der Vierspurigkeit nicht
unbedingt radfahrgerecht angelegt und spiegelt den (Un-) Wissensstand der
Entscheidungsträger der jeweiligen Zeit und als beratungsresistent wider.
So wurde der Kreisel Wülferoder Str./ Marktstr. mit einem sogenannten
Doppelzebra (umlaufender Radweg zwischen zwei Zebrastreifen) versehen,
bei dem "die Radfahrenden durch die Zufußgehenden auf den Zebrastreifen vor
ein-/ ausfahrenden Kfz geschützt werden" sollen. Nach heftigen Protesten und
Abdrohung einer Klage wurde der Doppelzebra entfernt.
Der Hochbordradweg in Richtung Norden wird an der Erich-Kästner-Schule durch
einen Gehweg für Radfahrende frei unterbrochen.
Den Anforderungen an einen zu fördenden Radverkehr mit einem sicheren und
zügigen Vorankommen - ohne zu rasen - entspricht das nicht.
Eine Abfahrmöglichkeit auf die Fahrbahn existiert nicht.
Es gab auch den Vorschlag, statt des Hochbordradwegs einen Schutz-/
Radfahrstreifen anzulegen. Dem wurde nicht entsprochen.
Eigenartigerweise wurde im letzten Umbauabschnitt der Marktstr. zum/ vom
Kreisel Marktstr./ Würzburger Str. ein Radfahrstreifen angelegt.
Radfahrende entlang der Marktstr. begegnen nun drei verschiedenen Wegen für
Radfahrende: Hochbordradweg (ohne Benutzungspflicht), Gehweg für Radfahrende
frei, Radfahrstreifen.
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