Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
19.07.2019 - An die Stadtverwaltung übergeben:
Weitere Vorschläge für 30 km/h auf der Koldinger Str.
⇒[ siehe Eingaben ]
30.06.2019 - Weitere Vorschläge für 30 km/h auf der Koldinger Str.
⇒[ lesen ]
27.05.2019 - 30 km/h-Abschnitt auf der Koldinger Str. ⇒[ lesen ]
10.03.2012 - Erstellung ⇒[ lesen ]
Beschreibung:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
soll auf 30 km/h beschränkt werden.
Gefahrensituation:
Straßen mit hohen Kfz-Geschwindigkeiten stellen eine
große Gefahrenquelle dar, da der Bremsweg so lang und die Aufprallenergie
so hoch sind, dass für Radfahrer und Fußgänger bei Unfällen mit Kfz mit
50 km/h nur eine Überlebenschance von 30% eingeräumt wird.
Straßen mit hoher Kfz-Geschwindigkeit weisen eine große Trennwirkung auf.
Sie sind Barrieren im städtischen Raum und zerschneiden gewachsene
Stadtstrukturen. Auch hierdurch gefährden sie zu Fuß gehende und Rad
fahrende Kinder, ältere Personen und Behinderte und schränken deren
Mobilität ein.
Durch das subjektive Sicherheitsempfinden verbunden mit den hohen
Geschwindigkeiten der Kfz weichen viele Radfahrer auf den Gehweg aus
und gefährden dort Fußgänger - oder fahren seltener Rad.
Eltern bringen ihre Kinder häufig mit dem Kfz zur Schule und zu
Freizeitaktivitäten - auch bei kurzen Wegen.
Diese Kinder lernen so nur unzureichend, sich selbstständig im
städtischen Verkehr zu bewegen, und erlernen ein Mobilitätsverhalten,
welches auf das Auto fixiert ist.
Vorteile von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften:
Bei Unfällen von Fußgängern und Radfahrern mit Kfz mit 30 km/h steigt
die Überlebenschance auf 90%
Der Bremsweg reduziert sich auf die Hälfte
Erhöhung der Verkehrssicherheit und größere Aufenthaltsqualität im
Straßenraum
Förderung des Fuß- und Radverkehrs -> Beitrag zum Klima- und
Umweltschutz
Der Radverkehr kann in vielen weiteren Fällen auf die Fahrbahn geleitet
oder fahrbahn-nah geführt werden, was die Sicherheit des Radfahrers deutlich
erhöht (Radfahrer im Sichtfeld des Kfz-Fahrers)
Verstetigung des Verkehrsflusses -> Reduzierung des Lärmpegels
Steigerung der Wohnqualität
u.v.a.m. ...
Maßnahmen:
Aufnahme dieser Verbesserungs-Möglichkeit in den Verkehrs-Entwicklungsplan der
Stadtverwaltung und der politischen Parteien.
Vorhaben auf Regions-, Landes- und Bundesebene tragen.
Entsprechende Beschilderung vornehmen, Hinweise in den Medien.
Anmerkungen dazu:
Es ist dem ADFC durchaus bewusst, dass es der Stadt Laatzen aufgrund der
Finanzlage nicht möglich ist, Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs und
zur Steigerung der Sicherheit dessen sofort umzusetzen.
Allerdings müssen sich die Stadt Laatzen und die politischen Parteien fragen
lassen, was sie in den letzten Jahren überhaupt für den Radverkehr getan
haben.
Die ADFC Bundesversammlung hat beschlossen, dass der ADFC fordert,
die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf
30 km/h zu beschränken. In begründeten Ausnahmefällen kann für Hauptstraßen
eine höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit festgelegt werden.
Die ADFC Ortsgruppe Laatzen und weitere Ortsgruppen der Region Hannover
unterstützen diese Forderung.
27.05.2019 - 30 km/h an der Koldinger Str. eingerichtet
An der Koldinger Str. in Richtung Süden direkt nach der Brücke über die
DB-Gleise gibt es "seit einiger Zeit" eine Geschwindigkeitsbeschränkung von
30 km/h ⇒[ ansehen ].
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für 100 m und warnt vor Radfahrern,
die hinter der Kurve aus der Straße Hermann-Löns-Str. kommend von links die
Koldinger Str. queren. Dieser Bereich ist durch die Kurve und Steigungen bzw.
Gefälle für Kfz-Führer in Fahrtrichtung Süden sehr unübersichtlich, aber
auch für Radfahrer, die aus der Hermann-Löns-Str. kommen und den
vorfahrtberechtigten Kfz-Verkehr auf der Koldinger Str. von rechts erst
sehr spät erkennen können.
Die Einrichtung des Abschnittes mit 30 km/h ist sehr zu begrüßen.
Die Stadtverwaltung Laatzen ist offensichtlich dazu übergegangen, nicht nur
vor Schulen, Kitas, etc. 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungen einzureichten;
sondern auch in Bereichen, in denen Radfahrer durch Beschränkungen der Sicht,
Enge der Straße (südliche Gutenbergstr.), etc. gefährdet sind.
Ein Schritt, der nicht positiv genug bewertet werden kann. Aber:
Es gibt noch weitere Gefahrenstellen an der Koldinger Str., an denen
Radfahrer an unübersichtlichen Stellen die Koldinger Str. queren (müssen!):
Der Bereich DB-Unterführung und Meineckestr (unübersichtliche Kurve).
Der Bereich Am Pfingtsanger (unübersichtliche Kurve, um den Radweg in
Richtung Koldingen unterhalb der Flutbrücken der B443 zu erreichen).
⇒[ ansehen ].
Die Bereiche sind in der Karte "Portal - Radwege in Laatzen und Umgebung
Gefahrenpunkte und Verbesserungsmöglichkeiten" mit einer roten Flagge markiert
(erhebliche Gefahrenstelle).
Die Karte hier ⇒[ ansehen ].
Weiterhin endet "prinzipiell" der (bauliche, nicht benutzungspflichtige)
Radweg an der Koldinger Str. in Richtung Süden bereits (spätestens) nach der
Brücke über die DB-Gleise! Es gibt auch keinen Gehweg "für Radfahrer frei".
Der Radfahrer muss (müsste) ab hier die Fahrbahn benutzen.
Das trauen sch aber nur ganz wenige, da auf der Koldinger Str. recht schnell
gefahren wird (Eindruck einer außerörtlichen Straße) und bedingt durch
parkende Kfz an Radfahrern unterhalb der Sicherheitsabstandes (1,50 m)
vorbeigefahren wird. Weiterhin gibt es keine (gesicherte) Abfahrt vom Ende
des Radwegs auf die Fahrbahn.
Das Befahren des Gehwegs auf der östlichen Seite der Koldinger Str. durch
Radfahrer wird aufgrund der Situation offensichtlich toleriert
(z.B. wenig Fußgänger) - entspricht aber keinesfalls der StVO.
Es hat sich auch ein nicht erlaubter 2-Richtungsradverkehr (d.h. linksseitig,
gegenläufig) etabliert, was die Gefahr für Fußgänger und Radfahrer auf dem
Gehweg weiter erhöht.
Vorschlag: 30 km/h auf der gesamten Koldinger Str. und
Fahrrad-Piktogramme auf die Fahrbahn.
Im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist die Koldinger Str. in der Anlage
3 VEP Baustein Rad aufgeführt:
Fahrradsituation Koldinger Straße (Umfahren der parkenden Autos):
P+R-Anlage in Planung, Realisierung voraussichtlich in 2019,
dadurch Verbesserung der Situation zu erwarten, ggf. Überprüfung nach
Realisierung (S. 56).
Koldinger Straße bis Hermann-Löns-Straße: Gefährdung durch parkende Autos:
P+R-Anlage in Planung, Realisierung voraussichtlich in 2019,
dadurch Verbesserung der Situation zu erwarten, ggf. Überprüfung nach
Realisierung (S. 56).
Fehlende überörtliche Anbindung an die Stadt Sehnde sowie die teilweise
problematische Anbindung in Richtung Koldingen sind im Rahmen des
regionalen Radwegekonzeptes weiter zu prüfen (S. 52).
Durch die P+R-Anlagen werden (ggf.) keine PKW mehr auf der Koldinger
Str. parken und damit ein Umfahren von parkenden PKW und ein zu nahes
Vorbeifahren an Radfahrern verhindert. Aber es parken entlang der Koldinger
Str. auch LKW, die nicht auf der P+R-Anlage stehen werden (dürfen).
Weiterhin verhindert dies nicht ein zu schnelles Fahren (Eindruck
außerörtliche Straße) - im Gegenteil: parkende Autos verhindern zu schnelles
Fahren. Auch die Unübersichtlichkeit der Kurvenbereiche wird damit nicht
behoben.
Das hat die Stadtverwaltung Laatzen offensichtlich erkannt und die
Geschwindigkeit in einem Kurvenbereich auf 30 km/h beschränkt.
Weiterhin ist im VEP das Jahr 2019 für Verbesserungen an der Koldinger Str.
genannt ... und wir haben bereits das Jahr 2019.
Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.),
Antworten "Wann", "Von":
18.09.2019 - Übergeben per Mail an die Stadtverwaltung Laatzen:
Hinweis 30km/h Koldinger Str.
⇒[ mehr lesen ]
09.01.2013 - Übergeben per Mail an die Stadtverwaltung Laatzen
27.03.2012 - Thema "generell 30 innerorts" wurde vom ADFC beim
Verkehrsgespräch angesprochen