
Am Ende des Schutzstreifens (in diesem Bereich wird auch der geplante
Hochbahnsteig enden) ist ein Überholverbot eingerichtet worden, um
Radfahrenden mehr Sicherheit bei der Querung der Stadtbahngleise zu geben.
Das Überholverbot für Radfahrende (einspurige Fahrzeuge) wird durch das
Verkehrszeichen VZ 277.1 angeordnet.
(gemeinsame Fahrstreifen oder anteilig genutzte Fahrstreifen) ersetzt werden.
Die Sharrows sollten durch eine rote oder blaue Leitlinie verbunden werden.
Wie das aussehen könnte, zeigt diese
⇒[ Bilderfolge ].