Hochbahnsteig Rethen (Rethen-Nord)
Erstellung eines Hochbahnsteigs und Zusammenfassung der Haltestellen Rethen Nord und Endpunkt Rethen
Ort: Hildesheimer Str., Koldinger Str.


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Bearbeitet von: Rüdiger Janecke, ADFC OG Laatzen -> [ ]

Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen)
28.01.2018 - Unterlagen der infra und Anmerkungen dazu ⇒[ mehr lesen ].
13.02.2017 - Update - ⇒[ mehr lesen ].
15.02.2014 - Aufnahme dieses Hochbahnsteigs in die Homepage


Beschreibung
In Rethen-Nord soll ein Hochbahnsteig erstellt werden. Die Wendeschleife für die Stadtbahn Linie 2 wird abgebaut. Die Wendemöglichkeit für Busse bleibt erhalten.
Die Wendemöglichkeit für die Stadtbahn soll als Kehrgleis im Bereich Galgenberg erstellt werden.
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Anmerkungen
Der ADFC wird die Planungen und Umbaumaßnahmen beobachten und darauf achten, dass sich die Wege für Radfahrer nicht verschlechtern. Da, wo Raum frei wird, soll auch der Radverkehr seinen Anteil zur Verbesserung an seinen Wegen und Abstellmöglichkeiten daran haben.


Berichte
13.02.2017
Die Leine-Nachrichten berichteten in der Ausgabe vom 08.02.2017 von Planungen zum Hochbahnsteig Rethen-Nord.
Es wurde ein Übersichtsplan dargestellt - hier im Bild anzusehen:
⇐ Bild zum Vergrößern  
Es ist ein Mittelbahnsteig geplant.
 
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Vorschläge und Maßnahmen (13.02.2017)
  1. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Fahrradbügel, gebogenes Rohr - kantige Ausführungen beschädigen das Fahrrad und können insbesondere Kinder verletzen).
  2. Lademöglichkeiten für Pedelecs.
  3. Radwege getrennt von Gehwegen müssen erhalten bleiben bzw. erstellt werden.
    Besonderes Augenmerk ist auf die Ostseite (Netto-Markt) zu richten - mit einer durchgehenden Verbindung von der Peiner Str. bis über die Einfahrt zum Kompostplatz hinaus.
  4. Die Querung der Hildesheimer Str. links zur Koldinger Str. ist besonders sorgfältig zu planen. Grund ist u.a. die schlechte Einsehbarkeit unter der Brücke.
    Als Radweg auf der Brücke über die Bahn (DB) wird in beiden Richtungen fast auschließlich der (nördliche) Gehweg (!) von den Radfahrern benutzt (illegalerweise). Dieser Gehweg ist aber nur ein Gehweg (auch kein Gehweg für Radfahrer frei). Durch die Steigung und die unübersichliche Kurve im weiteren Verlauf der Koldinger Str. trauen sich nur sehr wenige Radfahrer auf die Fahrbahn.
  5. Sichere Querung der Hildesheimer Str. von der Verbindungsstraße zur Koldinger Str. und von der Koldinger Str. in die Verbindungsstraße. Die (sogenannte) Verbindungsstraße ist die geplante Straße mit der Einfahrt gegenüber der Koldinger Str. Die Verbindungsstraße wird die Bernd-Rosemeyer-Str. mit der Hildesheimer Str. verbinden.
  6. Aufstellflächen für Radfahrer in dem Bereich der Kreuzung Verbindungsstraße, Hildesheimer Str., Koldinger Str.
  7. Sichere Abbiegemöglichkeiten für Radfahrer aus der sogenannten Verbindungsstraße in die Hildesheimer Str.
  8. U-turn-Möglichlichkeiten an den Enden des Hochbahnsteigs.
  9. Keine sogenannten Bettelampeln für den Radverkehr.
  10. Linksseitige Radweg (2-Richtungsradwege) sind unbedingt zu vermeiden.
  11. 30 km/h in diesem gesamten Bereich.
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Plan der infra (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH) vom Sept. 2017 und Anmerkungen/ Vorschläge des ADFC dazu (28.01.2018)
In den Unterlagen auf der Homepage der Stadtverwaltung ist dazu folgender Plan zu finden:
⇐ Bild zum Vergrößern  
 
Weiterhin ist ein Mittelbahnsteig geplant.
  Anmerkungen, Hinweise - siehe auch/ ergänzend zu ⇒[ Vorschläge+Maßnahmen vom 13.02.2017 ].
  1. Schutzstreifen: Auf der Ost- und Westseite der Hildesheimer Str. sind im Bereich des Hochbahnsteigs (HBS) Schutzstreifen (für Radfahrer) geplant.
  2. Breite der Schutzstreifen: Schutzstreifen haben nach ERA in der Regel eine Breite von 1,50 m (midestens 1,25 m). Die Gosse soll max. eine 2-fache Steinbreite haben, damit der Radfahrer nicht in der Gosse fährt.
  3. Ein-/ Ausfahrten in die/ aus den Schutzstreifen: Die Ein-/ Ausfahrten in die Schutzstreifen müssen sicher gestaltet werden: intuitiv "er"-fahrbar, Sichtbarkeit (Ausfahrten z.B. auf die Fahrbahn auch für Kfz leicht erkennbar), ohne Verschwenkungen, ohne Behinderung
  4. U-Turns um die Enden den HBS müssen für Radfahrer und Kfz sicher möglich sein.
  5. Sichere Kreuzung Hildesheimer Str./ Verbindungsstraße/ Koldinger Str.: Die Kreuzung Hildesheimer Str./ Verbindungsstraße/ Koldinger Str. soll für Radfahrer sicher gestaltet werden. Die Verbindungsstraße soll eine Aufstellfläche für Radfahrer erhalten.
  6. Radfahrer sollen keine Gehwegübergänge nutzen müssen.
  7. Abbiegen in die/ der von Verbindungsstraße: Links abbiegende Radfahrer müssen sicher von der Hildesheimer Str. in die Verbindungsstraße abbiegen können. Aber auch links abbiegende Radfahrer von der Verbindungsstraße in die Hildesheimer Str. auf den Schutzstreifen. Bei rechts abbiegenden Radfahrern aus der Verbindungsstraße in die Hildesheimer Str. ist zu berücksichtigen, dass auf der westlichen Seite der Hildesheimer Str. ein Gehweg für Radfahrer frei in beiden (!) Richtungen besteht (und ggf. bestehen bleibt).
  8. Abbiegen in die/ von der Koldinger Str.: Links abbiegende Radfahrer müssen sicher von der Hildesheimer Str. in die Koldinger Str. abbiegen können. Aber auch links abbiegende Radfahrer von der Koldinger Str. in die Hildesheimer Str. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf der westlichen Seite der Hildesheimer Str. ein Gehweg für Radfahrer frei in beiden (!) Richtungen besteht (und ggf. bestehen bleibt).
  9. Aufstellfläche an der Koldinger Str.: An der Bushaltestelle an der Koldinger Str. ist es eng bei haltenden Bussen eng für Radfahrer. Eine Aufstellfläche ist sinnvoll.
  10. Abbiegen in die Straße "Alte Ziegelei": Radfahrer und Kfz müssen sicher von der Hildesheimer Str. links in die Straße Alte Ziegelei einbiegen können - ebenso von dieser Straße links in die Hildeheimer Str.
  11. Anzahl der Fahrradbügel: Es sollen genügend Fahrradabstellbügel aufgestellt werden. In der Planung soll eine Anzahl der Fahrradbügel angegeben werden.
    Die Anzahl der eingezeichneten P+R-Plätze beträgt: 79 Stück. An Fahrradabstellplätzen sollten mindestens ca. 66 % dieser Menge vorgesehen werden; d.h. 54 Stück, entsprechend 27 Bügel, an denen jeweils links und rechts ein Fahrrad angeschlossen werden kann.
    Sollte die Anzahl der Fahrradbügel nicht ausreichen, nachdem der HBS und dessen Infrastruktur in Betrieb genommen wurden, soll in Betracht gezogen werden, Park+Ride-Plätze zu Fahrradabstellplätzen umzurüsten.
  12. Stabile und sichere Fahrradbügel: Es sollen Fahrradbügel aus Rohren aufgestellt werden. Eine zu bestimmende Anzahl von Fahrradbügeln sollen ein unteres Verbindungsrohr erhalten, damit auch Kinderfahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können. Fahrradbügel aus Flachstahl bedeuten an den Kanten Verletzungsgefahr und beschädigen die Fahrräder. Fahrradbügel aus Flachstahl sind empfindlicher gegen Vandalismus.
  13. Abstand der Fahrradbügel: Fahrradbügel müssen einen Mindestabstand haben, sodass sich die Lenker nicht verhakeln und dass die sich Fahrräder auch leicht be- und entladen lassen.
  14. Überdachte Fahrradbügel
  15. Fahrradpiktogramme: An einigen Bereichen kann es für Radfahrer im Zusammenhang mit dem Kfz-Verkehr sehr eng werden. Es ist sinnvoll in diesen Bereichen zur Akzeptanz Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen. Dies insbesondere dort, wo Gehwege für Radfahrer freigegeben sind.


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Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
Hier stehen Eingaben an Gemeinden, Baulastenträger, Institutionen, Verbände, etc., um z.B. erforderliche Maßnahmen einzuleiten.


Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
Hier steht die Historie der Entwicklung dieses Themas, einschl. aller Maßnahmen.


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