Radweg-Verbesserungs-Möglichkeit/ Gefahrenpunkt #51 zurück | vor
Keine weiteren Doppelzebra (Göttinger Modell)

Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
17.11.2014 -> [
Abgeschlossen ]
14.11.2014 - Laatzen entfernt den Doppelzebra -> [ mehr lesen ]
14.01.2014 - Laatzen will auch den Doppelzebra entfernen -> [ mehr lesen ]
30.12.2013 - Doppelzebra in Burgdorf wird entfernt -> [ mehr lesen ]
16.08.2012 - Bericht aus den Leine-Nachrichten: Stadtverwaltung erkennt Verkehrsregeln an ->[ siehe Berichte ]
30.07.2012 - Bericht aus den Leine-Nachrichten ->[ siehe Berichte ]
25.07.2012 - Erstellung

Beschreibung:
Es sollen keine weiteren Doppelzebra ("Göttinger Modell") eingerichtet werden.
Ein Doppelzebra ist eine verkehrsbauliche Einrichtung, bei der zwischen zwei Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) ein Radweg bzw. eine Furt für Radfahrer eingerichtet ist.
Der Doppelzebra soll die Aufmerksamkeit von Führern von Kraftfahrzeugen erhöhen.
Eine Vorfahrt für Radfahrer besteht am Doppelzebra allgemein aber nicht
- Ausnahme: Führung des Radwegs um einen Kreisverkehr (hier hat der Radfahrer generell Vorfahrt) und unabhängig von einem Zebra oder Doppelzebra.
Ein Beispiel dafür ist der Kreisverkehr Marktstr./ Wülferoder Str. - siehe folgendes Bild.
Das Bild darunter zeigt einen Doppelzebra an "freier" Strecke - in der weiteren "Nähe" einer Straßeneinmündung, aber nicht an einem Kreisverkehr.

"Doppelzebra" in der Geismar Landstr. (Göttingen)
Copyright: Burkhard Horn, -> [ Quelle ]

Gefahrensituation/ Begründung:
1. Der Radfahrer hat am Doppelzebra allgemein keine Vorfahrt.
  Im Zusammenhang mit dem Vorrang der Fußgänger oder z.B. mit entsprechender Beschilderung am Kreisverkehr
   (mit letzterer der Radfahrer dann Vorfahrt hat!)
  führt dies zu gefährlichen Missverständnissen zwischen Radfahrern und dem motorisierten Verkehr.
2. Die Vorfahrt des Radfahrers durch Beschilderung am Doppelzebra kann übertragen missgedeutet werden
  an Radüberwegen/-furten parallel zu einfachen Zebrastreifen und auf dem Doppelzebra,
  die nicht an Kreisverkehren angelegt sind bzw. keine entsprechende Beschilderung tragen (keine Vorfahrt für den Radüberweg).
3. Eine Rechtsgrundlage für einen Doppelzebra ist nicht vorhanden - zumindest fraglich.
  In der StVO und in VwV sind Doppelzebra nicht aufgeführt.
4. Verkehrsbauliche Einrichtungen ohne Rechtsgrundlage dürfen nicht errichtet werden.
  Sie sind neben der Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auch eine unnötige Ausgabe von Steuereinnahmen.
  Müssen verkehrsbauliche Einrichtungen ohne Rechtsgrundlage entfernt werden, ist das ebenfalls eine Ausgabe von Steuereinnahmen.
5. Bei Institutionen und Verbänden in Laatzen, Hannover und Umgebung, die sich mit Themen des Straßenverkehrs
  (Fahrbahnen, Gehwege und Wege für Radfahrer) befassen, ist der Kreisverkehr Marktstr./ Wülferoder Str. zunehmend auf Kritik gestoßen.

Maßnahmen:
Es sollen keine weiteren Doppelzebra eingerichtet werden.
Der ADFC bittet die Stadtverwaltung, den Hinweis auf die Rechtsgrundlage für den Doppelzebra zu liefern.

Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
16.10.2012 - Die ADFC-Ortsgruppe Laatzen schlägt in einen Brief an die Stadtverwaltung Laatzen vor, den Doppelzebra zurückzubauen.
02.08.2012 - Antwort der Stadtverwaltung Laatzen (ein Auszug daraus):
Das vorweg: eine StVO bzw. VwV, nach der der Doppelzebra errichtet wurde, wurde nicht aufgeführt.
Der Vorteil des Doppelzebra wurde u.a. damit begründet, dass 'Schüler zu Fuß den Schülern per Rad sozusagen "Geleitschutz" geben'.
28.07.2012 - Übergeben an die Stadt Laatzen - Mail "Anfrage nach Rechtsgrundlage".

Berichte
14.11.2014 - Die Stadt Laatzen entfernt den Doppelzebra (Kosten: 30.000€!):

Bild zum Vergrößern ->       ... und die Leine-Nachichten berichten -> [ dazu ]
14.01.2014 - Die Stadt Laatzen will jetzt auch ihren Doppelzebra entfernen -> [ Bericht aus den LN vom  14.01.2014 ]
30.12.2013 (24.09.12) - Die Stadt Burgdorf entfernt ihren Doppelzebra
-> [ dies lesen in der Burgdorfer Ratsinfo ] | Nach "Doppelzebra" suchen.
16.8.2012 - Die Stadtverwaltung lässt sich beraten und erkennt die Verkehrsregeln am Kreisverkehr an
-> [ Bericht aus den LN vom 16.8.2012 ]
... aber die Unsicherheiten bestehen weiterhin (wie im Bericht dargestellt).
   D.h. es wurde eine Verkehrseinrichtung erstellt, ohne deren Vorfahrtsregeln zu kennen!
   Ein Unfall ist schon passiert. Die Stadtverwaltung hofft nun auf eine Aufnahme des Doppelzebra in die StVO.
30.7.2012 - Die Stadtverwaltung stellt fest, dass Radler am Doppelzebra der "neuen" Marktstr. (zumindest teils) keine Vorfahrt haben
-> [ Bericht aus den LN vom 30.7.2012 ]
... und ignoriert damit die StVO - denn
-> Vorfahrt ... Bei Ein- oder Ausfahrt ist besonders auch auf "querende" Radfahrer oder Fußgänger zu achten,
    da auch diese sich im Kreisverkehr bewegen und damit Vorrang haben. -> [ lesen ]
  und
-> Was viele Autofahrer nicht wissen: Auch beim Verlassen des Kreisverkehrs haben Fußgänger und Radler Vorrang! -> [ lesen ]
  und ganz einfach:   Wer abbiegt, ist wartepflichtig!


Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
17.11.2014 -
Abgeschlossen
Nach dem Rückbau des Doppelzebra in Laatzen wird diese Verbesserungs-Möglichkeit abgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass in Laatzen keine weiteren Doppelzebra mehr angelegt werden.
In -> [ Burgdorf ] wurde der Doppelzebra bereits 2013 entfernt und die Fachgruppe Verkehrsplanung des ADFC Region Hannover hat im ADFC-Landesverband Niedersachsen eingebracht, dass Doppelzebra bundesweit nicht -> [ eingerichtet ] werden sollen.


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