Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
17.11.2014 -> [ Abgeschlossen ]
14.11.2014 - Laatzen entfernt den Doppelzebra -> [
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14.01.2014 - Laatzen will auch den Doppelzebra entfernen -> [
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30.12.2013 - Doppelzebra in Burgdorf wird entfernt -> [
mehr lesen ]
16.08.2012 - Bericht aus den Leine-Nachrichten: Stadtverwaltung erkennt Verkehrsregeln an
->[ siehe Berichte ]
30.07.2012 - Bericht aus den Leine-Nachrichten ->[
siehe Berichte ]
25.07.2012 - Erstellung
Beschreibung:
Es sollen keine weiteren Doppelzebra ("Göttinger Modell") eingerichtet werden.
Ein Doppelzebra ist eine verkehrsbauliche Einrichtung, bei der zwischen zwei
Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) ein Radweg bzw.
eine Furt für Radfahrer eingerichtet ist.
Der Doppelzebra soll die Aufmerksamkeit von Führern von Kraftfahrzeugen
erhöhen.
Eine Vorfahrt für Radfahrer besteht am Doppelzebra allgemein aber nicht -
Ausnahme: Führung des Radwegs um einen
Kreisverkehr (hier hat der Radfahrer generell Vorfahrt) und
unabhängig von einem Zebra oder Doppelzebra.
Ein Beispiel dafür ist der Kreisverkehr Marktstr./ Wülferoder Str. -
siehe folgendes Bild.
Das Bild darunter zeigt einen Doppelzebra an "freier" Strecke -
in der weiteren "Nähe" einer Straßeneinmündung, aber nicht an einem Kreisverkehr.
"Doppelzebra" in der Geismar Landstr. (Göttingen)
Copyright: Burkhard Horn, -> [
Quelle ]
Gefahrensituation/ Begründung:
1. Der Radfahrer hat am Doppelzebra allgemein keine Vorfahrt.
Im Zusammenhang mit dem Vorrang der Fußgänger oder z.B.
mit entsprechender Beschilderung am Kreisverkehr
(mit letzterer der Radfahrer dann Vorfahrt hat!)
führt dies zu gefährlichen
Missverständnissen zwischen Radfahrern und dem motorisierten Verkehr.
2. Die Vorfahrt des Radfahrers durch Beschilderung am Doppelzebra kann
übertragen missgedeutet werden
an Radüberwegen/-furten parallel zu
einfachen Zebrastreifen und auf dem Doppelzebra,
die nicht an Kreisverkehren
angelegt sind bzw. keine entsprechende Beschilderung tragen
(keine Vorfahrt für den Radüberweg).
3. Eine Rechtsgrundlage für einen Doppelzebra ist nicht vorhanden - zumindest
fraglich.
In der StVO und in VwV sind Doppelzebra nicht aufgeführt.
4. Verkehrsbauliche Einrichtungen ohne Rechtsgrundlage dürfen nicht
errichtet werden.
Sie sind neben der Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auch
eine unnötige Ausgabe von Steuereinnahmen.
Müssen verkehrsbauliche Einrichtungen ohne Rechtsgrundlage
entfernt werden,
ist das ebenfalls eine Ausgabe von Steuereinnahmen.
5. Bei Institutionen und Verbänden in Laatzen, Hannover und Umgebung,
die sich mit Themen des Straßenverkehrs
(Fahrbahnen, Gehwege und Wege für Radfahrer) befassen,
ist der Kreisverkehr Marktstr./ Wülferoder Str. zunehmend auf Kritik
gestoßen.
Maßnahmen:
Es sollen keine weiteren Doppelzebra eingerichtet werden.
Der ADFC bittet die Stadtverwaltung, den Hinweis auf die Rechtsgrundlage
für den Doppelzebra zu liefern.
Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.),
Antworten "Wann", "Von":
16.10.2012 - Die ADFC-Ortsgruppe Laatzen schlägt in einen Brief an die
Stadtverwaltung Laatzen vor, den Doppelzebra zurückzubauen.
02.08.2012 - Antwort der Stadtverwaltung Laatzen (ein Auszug daraus):
Das vorweg: eine StVO bzw. VwV, nach der der Doppelzebra errichtet wurde, wurde
nicht aufgeführt.
Der Vorteil des Doppelzebra wurde u.a. damit begründet, dass 'Schüler zu Fuß den
Schülern per Rad sozusagen "Geleitschutz" geben'.
28.07.2012 - Übergeben an die Stadt Laatzen - Mail
"Anfrage nach Rechtsgrundlage".
Berichte
14.11.2014 -
Die Stadt Laatzen entfernt den Doppelzebra (Kosten: 30.000€!):
... und die Leine-Nachichten berichten -> [ dazu ]
14.01.2014 -
Die Stadt Laatzen will jetzt auch ihren Doppelzebra entfernen -> [ Bericht aus den LN vom
14.01.2014 ]
30.12.2013 (24.09.12) - Die Stadt Burgdorf entfernt ihren Doppelzebra -> [
dies lesen in der Burgdorfer Ratsinfo ]
| Nach "Doppelzebra" suchen.
16.8.2012 - Die Stadtverwaltung lässt sich beraten und erkennt die Verkehrsregeln
am Kreisverkehr an
-> [ Bericht aus den LN vom 16.8.2012 ] ... aber die Unsicherheiten bestehen weiterhin
(wie im Bericht dargestellt).
D.h. es wurde eine Verkehrseinrichtung erstellt, ohne deren
Vorfahrtsregeln zu kennen!
Ein Unfall ist schon passiert.
Die Stadtverwaltung hofft nun auf eine Aufnahme des Doppelzebra in die StVO.
30.7.2012 - Die Stadtverwaltung stellt fest, dass Radler am Doppelzebra der
"neuen" Marktstr. (zumindest teils) keine Vorfahrt haben
-> [ Bericht aus den LN vom 30.7.2012 ] ... und ignoriert damit die StVO - denn
-> Vorfahrt ... Bei Ein- oder Ausfahrt ist besonders auch auf "querende" Radfahrer oder
Fußgänger zu achten,
da auch diese sich im Kreisverkehr bewegen und damit Vorrang
haben.
-> [ lesen ]
und
-> Was viele Autofahrer nicht wissen:
Auch beim Verlassen des Kreisverkehrs haben Fußgänger und Radler Vorrang!
-> [ lesen ]
und ganz einfach:
Wer abbiegt, ist wartepflichtig!
Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
17.11.2014 - Abgeschlossen
Nach dem Rückbau des Doppelzebra in Laatzen wird diese Verbesserungs-Möglichkeit
abgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass in Laatzen keine weiteren
Doppelzebra mehr angelegt werden.
In -> [ Burgdorf ] wurde der Doppelzebra bereits 2013 entfernt
und die Fachgruppe Verkehrsplanung des ADFC Region Hannover hat im ADFC-Landesverband
Niedersachsen eingebracht, dass Doppelzebra bundesweit nicht
-> [ eingerichtet ] werden sollen.