Radweg-Verbesserungs-Möglichkeit/ Gefahrenpunkt #30 zurück | vor
Keine Fußgänger-Ampel mehr an Kreuzung Marktstr./ Robert-Koch-Str.

Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
16.12.2011 -
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Eingaben ]
20.10.2011 - Erstellung

Beschreibung:
Seit Umbau und Fertigstellung der "neuen" Marktstr. gibt es keine Fußgänger-Ampel mehr im Kreuzungs-Bereich Marktstr./ Robert-Koch-Str.
Die 20 km/h-Beschilderung (sah eher nach einer temporären Installation aus) ist inzwischen verschwunden (Stand 20.10.2011).

Gefahrensituation:
Durch die fehlende Ampel sind Fußgänger und "schiebende" Radfahrer gefährdet - insbesondere auch ältere Menschen, sowie Fußgänger mit Rollator und Kinderwagen, auch deshalb, weil der zu überquerende Bereich unverändert lang ist (Breite der Straßen(n)).

Maßnahmen:
Es ist wieder eine Fußgänger-Ampel einzurichten.
"Zebrastreifen" könnten eine Alternative zur Ampel sein.
Fußgänger-Ampel bzw. "Zebrastreifen" widersprechen nicht einer Straße mit 30 km/h-Beschränkung.

Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann", "Von":
16.12.2011 - Stellungnahme ADFC:
Zu begrüßen ist die
Erweiterung des 30 km/h-Bereiches auch auf den "alten" Bereich der Markstr. Damit wird die Überquerung der Straße sicherer.
Die Gefährdung der Fußgänger, die gerade im Bereich der Einmündung der Robert-Koch-Str. die Marktstr. überqueren, besteht weiterhin: die "alte" Marktstr. ist nach wie vor sehr breit, Unübersichtlichkeit durch Büsche im Mittelstreifen, Überqerung zur Bushaltstelle, abbiegende Autofahrer aus der Robert-Koch-Str. (insbesondere Linksabbieger) treffen plötzlich auf Fußgänger, die die Marktstr. überqueren.
Es ist davon auszugehen, dass sich in diesem Bereich der Marktstr. in absehbarer Zeit nichts ändert.
Dieser Punkt erhält daher die - in der Hoffnung , dass bei Neuanlagen von Verkehrswegen das Gefährdungspotential angemessen und vorbehaltlos berücksichtigt wird.
Der Punkt wird abgeschlossen. Der ADFC hat auf die Gefahrenstelle hingewiesen.
01.12.2011 - Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde:
Die Straßenführung der „alten“ Marktstraße soll dem im neuen Bereich angepasst werden. Wie und in welchem Umfang dies geschieht, steht jedoch noch nicht abschließend fest.
Das Vz. 278-53 (Ende 30 km/h) wird gegen ein Vz. 274-53 (30 km/h) ausgetauscht, so dass auch im „alten“ Bereich der Marktstr. in FR Norden eine reduzierte Geschwindigkeit gilt.
Eine LSA oder ein FGÜ sind derzeit nicht geplant. Vielmehr soll der Fußgängerstrom über die neu angelegte Verkehrsinsel geführt werden.
21.10.2011 - Übergeben an die Stadt Laatzen

Abgeschlossen, zurückgestellt ("Wann", "Grund"):
16.12.2011 - Abgeschlossen. In absehbarer Zeit wohl nicht zu ändern, da Neuanlage.



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