Beschreibung:
In der Straße "Ohestr." gibt es auf der Seite der Schulsportplatzes
zwischen der Gaststätte "Leinemasch" und dem Petanque-/ Boule-Platz
einen benutzungspflichtigen Radweg.
Am Beginn dieses Radweges steht ein ca. 1,20 m hoher Pfosten (mit einer
recht unerklärlichen Bedeutung).
Das Gebiet um die Ohestr. ist
eine 30 km/h-Zone.
In einer 30-er-Zone sind Radwege überflüssig und ausdrücklich
verboten (StVO § 45 Abs. 1c).
Gefahrensituation:
Durch den sehr engen Radweg sind Radfahrer und Fußgänger
gefährdet.
Eine zusätzliche Gefährdung stellt der oben erwähnte Pfosten dar.
Maßnahmen:
Entfernung der Schilder "Radweg" (Verkehrszeichen 237).
Entfernung des Pfostens.