zurück

Bild #5 - 04.02.2026
Laatzen Winter 2026 - 2. Schneefallperiode trifft Laatzen (ab So./ Mo., 25./ 26.01.)

   Der Hochbordradweg an der Marktstraße am Stadthaus ist nicht geräumt, d.h. Radfahrende sind gezwungen auf der Fahrbahn zu fahren.
Anlieger sind auch für das Räumen der anliegenden Hochbordradwege verantwortlich. Beim Stadthaus ist das die Stadtverwaltung Laatzen. Die Stadtverwaltung sollte dieses Teilstück des Radwegs in ihr Räumungs-/ Kehrdienstprogramm aufnehmen.
Im weiteren Verlauf des Radwegs ist zu erkennen (vor dem DHL-Zustellfahrzeug), dass die Verwaltung eines anderen Gebäudekomplexes den Hochradweg geräumt hat - ergo anerkannt hat, dass anliegende Radwege geräumt werden müssen.

Die Satzung der Stadt Laatzen weist im § 3 zur Kehrpflicht aus:
"§ 3 Teilweise Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Straßenreinigung der Gehwege, Radwege und gemeinsamen Rad- und Gehwege (Verkehrszeichen 240) entlang der im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage wird den Eigentümern der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt."

vor    
 ⇒[ zur Hauptseite Radwege-Laatzen ]    |   ⇒[ zum Bericht Winterdienste in Laatzen ab 2021 ]