ADFC Laatzen 30kmh-Forderung schon seit 2012 –
Ergänzung zum Artikel in den Leine-Nachrichten vom 04.09.2020
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Am 04.09.2020 erschien in den Leine-Nachrichten der Artikel “Tempo 30 auf der Hildesheimer Straße”.
Darin wird hervorgehoben, dass “Bürger und Politiker in Gleidingen lange dafür gekämpft haben, dass auf der Hildesheimer Straße im Ortsteil Tempo 30 angeordnet wird und die Hildesheimer Straße am Modellversuch der Region teilnehmen soll” ⇒[ Artikel lesen ].
Es darf an dieser Stelle ergänzt werden, dass der ADFC Laatzen bereits im Jahr 2012 seine Vorstellungen zu 30 km/h im Ort dargestellt hatte – auch für Abschnitte bestimmter Straßenzüge, in denen Radfahrer/innen durch zu nahen Abstand zum Kfz-Verkehr gefährdet sind.
Dazu gehörte – und das ist bis heute so – der Abschnitt der Hildesheimer Straße der Ortsdurchfahrt in Gleidingen ⇒[ Vorschlag lesen ].
Der Vorschlag des ADFC stieß damals nicht auf Zustimmung. Es war von Staus und zu langen Fahrtzeiten die Rede.
Die Vorschrift, dass 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen eingerichtet werden dürfen (§45c der StVO) rückte in den Hintergrund.
Die Argumente “Staus und zu lange Fahrtzeiten” hatten verständlicherweise keinen langen Bestand.
Die Regionsverwaltung signalisierte auf Veranstaltungen ihre Bereitschaft, im Bereich Ortsdurchfahrt Gleidingen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h einzuführen.
Dies muss die Stadtverwaltung nun begründen. Argumente für 30 km/h im genannten Bereich sind zahlreich vorhanden.
Neben der Gefährdung von Radfahrern spielt auch die Geräuschemission durch den KFZ-Verkahr eine Rolle.
Weiterhin wird die Vorschrift “keine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungen an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen” auf Dauer keinen Bestand haben: ADFC, VCD und auch ein Teil der Politik wollen diese Vorschrift kippen.
30 km/h an Ortsstraßen
Die Stadtverwaltung Laatzen sollte die Chance nutzen, an Gefahrenpunkten an Straßen, die keine Kreisstraßen sind, 30 km/h einzurichten. An solchen Straßen hat sie die Entscheidungsfreiheit.
Zum Beispiel der Bereich an der Hildesheimer Straße von Grasdorf nach Rethen gleich nach der DB-Unterführung weist entlang der Bahnlinie einen Gehweg für Radfahrer frei in beiden Richtungen aus. Der Weg entspricht nicht den Vorgaben von Radfahranlagen und ist so schmal, dass Begegnungen eine Gefährdung darstellen. Radfahrer würden gern auf der Fahrbahn fahren – was sie auch dürfen -; das Gefahrenpotential durch KFZ ist allerdings sehr hoch. 30 km/h und Fahrrad-Piktogramme werden größere Sicherheit geben.