Bearbeitungsstand (Erstellung, Änderungen):
12.03.2012 - Eindeutige Verhältnisse am Freien Rechtsabbieger in
Langenhagen -> [ mehr lesen ]
10.03.2012 - Neue Beschilderung am Freien (schnellen) Rechtsabbieger -> [
mehr lesen ]
18.10.2011 - Berichte zu den Ortsterminen 5.8. und 4.10.2011 hier eingestellt
09.08.2011 - Der Fußgänger hat grundsätzlich Vorrang vor dem
abbiegenden Verkehr. Hinweis auf größte Vorsicht.
17.06.2011 - Strukturierung des Textes in Punkte zur besseren Übersicht.
06.06.2011 - Änderung des Titels und Änderungen im Text, um
darzustellen, dass es sich um einen Radweg direkt an einer Kreuzung
handelt - und nicht um einen entfernten Überweg -
sowie Hinweis auf Vorschrift des 5m-Abstands zwischen Fahrbahn und
Radweg und wie eine Beschilderung erfolgen soll.
21.05.2011 - Erstellung
Besondere Angaben:
Die Erich-Panitz-Str. ist in diesem Bereich eine Kreisstraße.
Damit liegt die Verantwortung über diese Straße bei der Region.
Stadt und Region müssen sich abstimmen.
(Angaben über Kreis-/ Landesstraßen ohne Gewähr).
Zu dieser Verbesserungs-Möglichkeit wurden zwei Ortstermine
durchgeführt:
Zum -> [ Bericht Ortstermin 5.8.2011 ]
und zum -> [
Bericht Ortstermin 4.10.2011 ]
Beschreibung:
Gefährliche Unsicherheit auf dem Radweg an der Erich-Panitz-Str.
bei der Einfahrt von Kfz in die Lüneburger Str. von Rethen ausgehend.
Der Radverkehr wird durch die kürzlich aufgestellten
Vorfahrt-gewähren-Schilder gegenüber dem Kfz-Verkehr
benachteiligt.
Gefahrensituation:
Die Gefahrensituation besteht darin, dass
für den abbiegenden Kfz-Verkehr nicht eindeutig zu erkennen ist, dass
dieser durch die alleinige Beschilderung auf dem Radweg Vorfahrt hat
(siehe beigef. -->> Bild).
Radfahrer und Kfz-Fahrer räumen sich die Vorfahrt durch Handzeichen
ein.
Generell (ohne eine Beschilderung) hat an Kreuzungen und Ein-/ Ausfahrten der
geradeaus-führende
Rad- und Fußgänger-Verkehr Vorrang vor dem abbiegenden Kfz-Verkehr.
Der Fußgänger hat sogar grundsätzlich Vorrang vor dem
abbiegenden Verkehr. Für den Fußgänger gilt kein Schild!
D.h. der Radfahrer muss warten, der Fußgänger müsste nicht.
Die unterschiedliche Behandlung von Radfahrern und Fußgängern
an dieser Stelle birgt außerordentliche Gefahren. Wir bitten alle
Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle um größte Vorsicht.
Weiterhin wurden die Radfahrer-Symbole (Piktogramme) auf der
Fahrbahn übermalt und auch die Führungslinien sind kaum noch
zu erkennen (sehen auch übermalt aus), so dass
eine zusätzliche Möglichkeit zur Erkennung des Rad- und
Fußwegs für den abbiegenden Kfz-Verkehr beseitigt wurde .
[-> weiter lesen ]
Die Schilder "Vorfahrt gewähren" für den Kfz-Verkehr und für den
Radverkehr stehen so gut wie auf derselben "Höhe". Das Schild für den
Radverkehr steht am Fußweg.
Unsicherheit ist vorprogrammiert.
[-> zurück ]
|
[-> zurück zur neuen Beschilderung März 2012 ]
Maßnahmen:
Ein Vorfahrt-gewähren-Schild für den Kfz-Verkehr ist auf der
Abbiegespur vor dem Rad- und Fußweg aufzustellen, damit eine
durchgängige, konfliktfreie und
sichere Führung des Radweges im Kreuzungsbereich gewährleistet ist
Ggf. eine Ampel (aber keine Bedarfs-Ampel) für den
Rad-/ Fußweg (in das gesamte Ampel-Konzept der Kreuzung
zu integrieren).
Die Gründe:
1. Eindeutige und sichere Verhältnisse sind
durch die jetzt aufgestellten
Vorfahrt-gewähren-Schilder (für den Radfahrer zu beachten) nicht
erreicht.
Insbesondere der ortsfremde Kfz-Fahrer kann nicht ohne Weiteres erkennen,
dass er Vorfahrt hat, da er ein verkleinertes Vorfahrt-gewähren-Schild auf
dem
Radweg interpretieren muss und/ oder abschätzen muss, ob der Radweg in
manchen Bereichen mehr als ca. 5 Meter von der Fahrbahn (welche das auch
immer sein mag) entfernt sein könnte.
2. Es wurde beobachtet, dass Radfahrer und Kfz-Fahrer sich jetzt die
Vorfahrt durch Handzeichen einräumen. Das kann man wohl nicht als
eindeutige
und sichere Verhältnisse bezeichnen.
3. Für den abbiegenden Kfz-Fahrer taucht in dessen Sichtfeld
eine Verkehrsinsel (Dreiecksinsel) auf, die einen ampelgesicherten
Rad- und Fußweg beinhaltet. Der Kfz-Fahrer weiß damit sehr wohl,
dass er einen Rad- und Fußweg queren wird, die eindeutig zur Kreuzung
gehören.
Dieser Radweg entlang der Kreuzung ist ein "echter" Radweg und wird erst
südlich
außerhalb der Kreuzung zu einem "Fußweg für Radfahrer frei".
4. Der bezeichnete Radweg hat nicht den Charakter einer Furt im Sinne des
Auszugs aus dem "StVo-Länderseminar vom Bundesministerium für Verkehr"
[ --> mehr lesen ].
Sehr wohl wird an solchen Stellen eine Beschilderung vorgeschlagen,
die ein Vorfahrt-gewähren-Schild für den Kfz-Verkehr vorsieht und dem
Radfahrer hier durch ein Schild Vorfahrt gewährt.
Bei der vorgenommenen Einordnung des Radwegs entlang einer Kreuzung
zu einer Furt wird sich einerseits auf Seminarunterlagen bezogen;
andererseits aber nicht, was die Beschilderung betrifft.
5. Es macht Sinn, das Vorfahrt-gewähren-Schild für den
abbiegenden Kfz-Verkehr vor dem Fuß-/Radweg auch deshalb aufzustellen,
da dieser ja nach ein paar Metern ohnehin ein Vorfahrt-gewähren-Schild
wegen
der Kfz von Laatzen-Mitte und von der Peter-Max-Müller-Str. zu beachten hat.
Dann kann der abbiegende Kfz-Verkehr auch eine Vorfahrt der Radfahrer und
Fußgänger beachten.
6. Die Vorfahrt des abbiegenden Kfz-Verkehr sollte auch nicht damit
begründet werden, dass es durch Radfahrer und Fußgänger zu
einem Rückstau
auf der Erich-Panitz-Str. geben könne, da die Lüneburger Str. auch
ein
Zubringer zur B6 sei.
Die Lüneburger Str. ist sicher nicht als Zubringer ("Schleichweg") zur
B6 gedacht; sondern ist eine Straße für das Gewerbegebiet.
Zur B6 geht es kurz nach der Ampelkreuzung über die B443!
Wenn es ggf. einen Rückstau auf der Erich-Panitz-Str. am Rechtabbieger
in die Lüneburger Str. gibt, kann das auch sehr gut an den Kfz liegen,
die die Lüneburger Str. als Zubinger zur B6 benutzen und nicht an den
Radfahrern und Fußgängern.
Die Anlage von Straßen in Laatzen bieten leider eine Anzahl von
"Schleichwegen", auf denen dann teils sehr schnell gefahren wird, damit
sich die "Abkürzung" auch "lohnt".
Der ADFC Laatzen wird auf diese Schleichwege noch gesondert eingehen.
7. Auch für den Radfahrer gilt es, rücksichtsvoll zu
fahren und nicht mit "ordentlich" Geschwindigkeit auf eine Kreuzung
zuzufahren - auch nicht bei Vorfahrt.
Genausogut könnte man den hier rechts-abbiegenden Kfz-Fahrern "ordentlich"
Geschwindigkeit unterstellen, denn die wollen ja möglichst schnell vor (!)
den Kfz aus der Erich-Panitz-Str. von Laatzen-Mitte und aus der
Peter-Max-Müller-Str. in die Lüneburger Str einfahren.
Es gilt, das Kfz mit seiner größeren Messe und höheren
Geschwindigkeit
und damit mit seinem wesentlich größeren Gefährdungs-Potential
abzubremsen.
Für den Radfahrer sollte ein Schild wie "Achtung - gefährliche
Kreuzung" aufgestellt werden.
8. Für den ADFC ist es nicht nachvollziehbar, dass
geschützte Bereiche wie Überwege von der Anzahl der Benutzer pro
Zeiteinheit abhängig gemacht werden. Für uns zählt auch jede
einzelne Person, die zu Schaden kommt - gleich, ob es häufig oder selten
passieren kann.
9. Die VwV geben noch einige Alternativen her, damit der Radverkehr an der
bezeichneten Stelle sicherer und nicht behindert wird.
Die sollten auch genutzt werden, um dem umweltfreundlichen Radverkehr mehr
Priorität einzuräumen und attraktiver zu machen.
Bei der gegenwärtigen Situation benötigt der Radfahrer 2 (zwei) Phasen
(Ampel plus Vorfahrt gewähren), um über die Kreuzung zu kommen,
während
alle Kfz nur eine Phase benötigen.
Eingaben "Wann" an "Wen" (Gemeinde, Region, etc.), Antworten "Wann",
"Von":
20.05.2011 Mail an die Stadt Laatzen mit Hinweis auf die Gefahrenstelle -
danach (21.05.) Eintrag dieser Gefahrenstelle in die Liste
"Verbesserungs-Möglichkeiten ... ".
Neue Beschilderung am Freien Rechtsabbieger von Rethen in die
Lüneburger Str. (März 2012)
Am Freien Rechtsabbieger wurde die Beschilderung nochmals verändert:
Das kleine Vorfahrt-gewähren-Schild am Gehweg "für Radfahrer erlaubt" wurde
auf die linke Seite versetzt (Grüße vom Linksverkehr) und vorgezogen und
an der Fahrbahn des
Freien Rechtsabbiegers wurde ein Schild "Achtung Radfahrer" aufgestellt
-> [ nächstes Bild ].
Durch das Schild "Achtung Radfahrer" wird die Aufmerksamkeit der Kfz-Führer
sicherlich erhöht und die beiden vorher so nah beieinander stehenden und
damit verwirrenden Vorfahrt-gewähren-Schilder
-> [ siehe dieses Bild ] wurden von einander entfernt,
aber die Benachteiligung von Radfahrern, die an dieser Stelle
eigentlich Vorrang vor dem abbiegenden Kfz-Verkehr hätten, wird weiterhin mit
einer erstaunlichen Beharrlichkeit manifestiert.
Dagegen hat der Radfahrer Vorrang am Freien Rechtsabbieger in Langenhagen
-> [ hier über den Freien Rechtsabbieger in Langenhagen lesen ] und auch in
-> [ Nordrhein-Westfalen ]
Und die Fußgänger? Die werden weiterhin völlig ignoriert (kein Schild),
denn die hätten (haben) eigentlich auch Vorrang vor dem abbiegenden
Kfz-Verkehr. Für Fußgänger gilt auch kein kleines Vorfahrt-gewähren-Schild.
Bewusst wird an dieser Stelle eine erhebliche Unsicherheit und Gefahrenquelle
aufrecht erhalten.
Konträr zur Beschilderung spielt sich in 90% aller Fälle folgendes ab:
Radfahrer (oder Fußgänger) und Autofahrer nähern sich der benannten Stelle.
Der Radfahrer hält an (Schild Vorfahrt gewähren).
Der Autofahrer ist verunsichert (oder höflich) und zeigt dem Radfahrer an,
weiterzufahren.
Manchmal zeigt das dann auch wiederum der Radfahrer an, bis sich beide über
die Reihenfolge der Weiterfahrt geeinigt haben.
Wenn das die Praxis ist, warum dann nicht dem vom ADFC geforderten
Vorschlag folgen (?):
1. Rote Radfurt, Zebra-Streifen mit Beleuchtung, Vorfahrt-gewähren-Schild
an der Fahrbahn des Freien Rechtsabbiegers
(der hier gegenüber dem aus Laatzen-Mitte kommenden Kfz-Verkehr sowieso
wartepflichtig ist).
-> [ siehe dazu ERA09 ]
Weitere Forderungen sind:
2. Rückbau des Freien Rechtsabbiegers,
3. Einbeziehung in die Ampelanlage
Letzteres wird dauern, da die Mittel knapp sind und "wichtigere"
Vorhaben anstehen. Bis dahin heißt es weiterhin: größte Vorsicht
am Freien Rechtsabbieger in die Lüneburger Str.
Bei allen Maßnahmen am Freien Rechtsabbieger müssen die
Verbesserungs-Vorschläge:
Langenhagen schafft eindeutige Verhältnisse am Freien Rechtsabbieger
Von der Theodor-Heuss-Str. in die Bothfelder Str.
Vor der Radfurt und vor dem Zebrastreifen steht das
Vorfahrt-gewähren-Schild für den abbiegenden Kfz-Verkehr:
Das Schild unterstützt den Vorrang des geradeaus-führenden Rad- und
Fußverkehrs vor dem abbiegenden Kfz-Verkehr -
eindeutig und mit einem einzigen Schild.
Warum ist das in -> [ Laatzen ] nicht möglich?
Handhabung des bevorrechtigten Radverkehrs am Freien Rechtsabbieger in
Nordrhein-Westfalen
dazu -> [ hier mehr lesen ]