Überholverbot von Radfahrenden an der Gleisquerung, aber auch Verbesserungsbedarf

Von Janecke

  


 
 
 
 
 
 
 
 

Am Ende des Schutzstreifens von Rethen nach Gleidingen (in diesem Bereich wird auch der geplante Hochbahnsteig enden) ist ein Überholverbot von Radfahrenden eingerichtet worden , um Radfahrenden mehr Sicherheit bei der Querung der Stadtbahngleise zu geben.
Das Überholverbot für Radfahrende (einspurige Fahrzeuge) wird durch das Verkehrszeichen VZ 277.1 angeordnet.
Es ist allerdings auch Verbesserungsbedarf gegeben.
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