Das Schild Gemeinsamer Geh- Radweg, beide Richtungen wird entfernt

Von Janecke


Erfolg: Das Schild “Gemeinsamer Geh-/ Radweg für beide Richtungen” an der Marktstraße wird entfernt





Das Schild “Gemeinsamer Geh-/ Radweg für beide Richtungen” an der Marktstraße wird entfernt.
Das Schild hätte einen dritten benutzungspflichtigen Radweg zu den vorhandenen Radwegen an der
Marktstraße etabliert:
Auf der Westseite ein Radfahrstreifen (benutzungspflichtig), auf der Ostseite ein Hochbordradweg
(nicht benutzungspflichtig) mit anschließendem Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) etwa ab der
Arche.
Der dritte Radweg war am anderen Anfang (Albert-Schweitzer-Straße) nur als Gehweg gekennzeichnet
und hatte dort auch keine Bordsteinabsenkung.
Zwei benutzungspflichtige Radwege für dieselben Richtungen sind widersprüchlich und es gibt
Verwaltungsvorschriften, dass der Verwaltungsakt nichtig ist (§ 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG), und keine
der Benutzungspflichten wirksam angeordnet sind.

Vielen Dank an den Einsatz der Stadt-/ Verkehrsplanerin Frau Shiva Maria Dettmer (Team 61)
und des Teams 32 (Sicherheit und Ordnung), die sich dafür einsetzten, dass das Schild entfernt
wird.